Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung

1. Die Boote, sowie das sonstige Material ( Zubehör, etc.) sind sach-, ordnungsgemäß und pfleglich zu handhaben. Der Mieter ist zugleich Bootsführer und für eine sachgemäße Handhabung des Bootes zu Wasser und an Land verantwortlich. 

2. Die für den Küsten- und Seebereiche geltenden Vorschriften, Verordnungen und Gesetze sind zu beachten, insbesondere Vorfahrtsregeln u. Kollisionsverhütungsregeln. 

3. Kaskoversicherung - Der Mieter trägt die durch unsachgemäße Behandlung oder sonstige unsachgemäße Nutzung des Mietbootes, Surfbrettes, Seekajaks zu Wasser und an Land entstandene Schäden. Schäden bis zu 1500,- Euro trägt der Mieter. Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, hat der Mieter für den gesamten Schaden einzustehen. Schäden an Booten, Surfbrettern, Seekajaks, für die der Mieter einzustehen hat, sind solche, die nicht durch normalen Verschleiß oder Materialermüdung eintreten. 

4. Haftpflichtversicherung - Der Mieter haftet für Sach- und Personenschäden (Haftpflicht), die er Dritten widerrechtlich zufügt bis zu einem Betrag von 1500,- Euro. Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Mieter für den gesamten Schaden einzustehen. 

5. Kaution - Der Chartergast hinterlegt eine Barkaution von 1500,- bei Yachten & Daysailern oder seine Kreditkarte. Im Schadensfalle entspricht die Summe der Selbstbeteiligung bezogen auf den jeweiligen Schaden. 

Verursacht der Charterer mehrere Schäden unabhängig voneinander, ist die Kaution erneut fällig. 

Die Benutzung des Spinnackers / Gennakers bleibt von dieser Regelung ausgeschlossen. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung erfolgen, zahlt der Charterer. 

6. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein eingetretener Schaden nicht auf einen unsachgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache durch ihn - den Mieter beruht. Es sei denn, der Mieter segelt unter der Aufsicht des Vermieters oder einem seiner Vertreter (Schulung). 

7. Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Mietsache von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und bereits bestehende Mängel unverzüglich dem Vermieter oder einem Vertreter anzuzeigen. 

8. Der Mieter akzeptiert die genannten Mietbedingungen mit Abschluß des Chartervertrages / Vermietungskarte und einer Unterschrift. 

9. Bergung - Eine Bergung wird nach Aufwand abgerechnet, mindestens fallen jedoch 50,- an. Eine Stunde wird mit 85,- berechnet, die Begutachtung der Yacht mittels Kranen kostet 75,- und sind vom Charterer zu tragen. 

10. Behandlung der Yacht / Boot - Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und handzuhaben. Weiter verpflichtet er sich, die Vorschriften des jeweiligen Seerechts, örtlicher Sicherheitskräfte des Zolls und der Hafenämter zu respektieren und ihren Anweisungen Folge zu leisten. Der Charterer haftet für alle Schäden an der Yacht und an der Ausrüstung, sowie Folgeschäden, die von ihm du seiner Crew vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Bedienung während der Charterzeit verursacht wurden und nicht von der Versicherung gedeckt sind. Für alle Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. 

11. Die Törnteilnehmer haften der Wassersportschule gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. 1500,-€ pro Schadensfall. Der Charterer verpflichtet sich, nur die höchstzulässige Personenzahl, entsprechend der der Zulassung, an Bord zu nehmen, sie nur zu Vergnügungsfahrten zu nutzen, keine kommerziellen Tätigkeiten auszuüben oder an Regatten teilzunehmen. 

12. Sollte eine Klausel unwirksam sein, so bleibt der Mietvertrag im Übrigen bestehen.

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